Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Arbeitsrechts vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten und vor Einigungsstellen. 


Hierzu gehört u.a.:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Einzelabreden und Aufhebungsverträgen.
  • Ausgestaltung von mobilem Arbeiten und Homeoffice. 
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Interessensausgleichsverhandlungen
  • Abschluss von Sozialplänen
  • Durchführung von Einigungsstellen und tariflichen Schlichtungsverfahren
  • Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen
  • alle Mitbestimmungsangelegenheiten des Betriebsrates / Personalrates wie bspw. Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, Überwachung, Unfallverhütung, Pausen und Lohngrundsätze


Ich vertrete Sie u.a. bei:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Lohn- und Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Verfahren bzgl. Mitbestimmungsangelegenheiten des Betriebs- oder Personalrates
  • Entfristungen
  • Zustimmungsersetzungsverfahren
  • Unterlassungsklagen